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Begriff Steuer

Steuer

  • Version 1.0
  • Veröffentlicht 16. November 2021

Zum Wort

Das Wort leitet sich aus dem althochdeutschen stiura bzw. mittelhochdeutschen stiure ab, das ursprünglich eine Stütze oder einen Pfahl später dann auch eine Unterstützung bezeichnet. Dem ähnlich ist die Rückführung auf das nieder- und niedermitteldeutsche stur oder sture, womit die zum Staken und Lenken eines Schiffes verwendete Stange bzw. die Stütze oder der Pfahl und später direkt das Steuerruder bezeichnet wurde.
Das im englischen Sprachraum verwendete tax lässt sich auf das lateinischen taxare, (ab)schätzen oder bewerten, zurückführen.[JW]

Quellen

Diskurse und Kontexte

1. Der juridisch-ökonomischer Diskurs

Im juridisch-ökonomischen Diskurs werden unter dem Begriff Steuern alle finanzielle Leistung angesehen, die ein Gemeinwesen von seinen Steuerpflichtigen zu seiner Finanzierung erhebt, ohne dafür eine direkte Gegenleistung anzubieten. In §3 (1) der Abgabenordnung heißt es in diesem Sinne: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen […] auferlegt werden“. Im modernen Steuerrecht und auch in der juristischen Diskussion gelten Natural- oder andere nichtgeldliche Leistungen dem folgend explizit nicht als Steuern (siehe FEHRENBACHER 2017, 34).

Quellen

2. Der geschichtswissenschaftlicher oder soziologischer Diskurs

Die Engführung des Steuerbegriffs wird im geschichtswissenschaftlichen oder soziologischen Diskurs in Frage gestellt, weshalb mit dem Begriff Steuern neben finanziellen Leistungen auch Dienstpflichten und Abgaben in Naturalien bezeichnet werden. So identifizierte Moran (2005) die Auffassung, dass Steuern immer eine Geldleistung darstellen, als eines der weitest verbreiteten Missverständnisse. Sie betont, dass historisch Steuern oft in Form von Gütern oder auch in Form von Arbeitsleistung beglichen wurden und sieht den verpflichtenden Militärdienst in modernen Staaten als Steuerleistung an. Wenn so unter dem Begriff mehr gefasst wird als die bloße Verpflichtung zur Abgabe einer Geldleistung, wird der Begriff häufig durch Suffixe präzisiert („Steuerpolitik“, „Steuerstaat“ usw.) und lässt auch deutlicher die darin enthaltene Steuerungsfunktion erkennen (siehe HUHNHOLZ).

Quellen

Literatur zum Begriff

Zitiervorschlag

Kristin Kleber, Janis Walter, „Steuer“, Version 1.0, 16.11.2021, ORGANON terminology toolbox, Berlin: eDoc-Server der Freien Universität Berlin.
  • ORGANON terminology toolbox (von gr. ὄργανον: Werkzeug) ist ein Instrument zur Orientierung in der Landschaft interdisziplinär relevanter Begriffe und Theorien. Mit wenigen Blicken finden Sie hier einen Überblick über relevante Diskurse, Grundlagentexte und weiterführende Links.

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